Es besteht kein grundsätzlicher Zwang zum Kauf von Hardware beim Lieferanten der
Software. Bei Bereitstellung entsprechender technischer Anforderungs-Spezifikationen
durch den Softwarelieferanten kann die Hardware auch von anderen Lieferanten
bereitgestellt werden. Für die Bereitstellung der Hardware-Komponenten sind
sogenannte Hardware-Kompatibilitätslisten maßgeblich. Diese beinhalten
Aufstellungen, die von den Softwareherstellern (Microsoft,SCO...) des
Betriebssystems erfolgreich getestete Hardwarekomponenten enthalten. Auf dieser
Basis kann ein Server bereitgestellt werden. Sollten seitens des Softwarelieferanten
hinsichtlich der Konfiguration (Plattenaufteilung, installierte Komponenten
Betriebssystem) besondere Anforderungen bestehen, können diese bei einer
Neuinstallation berücksichtigt werden. Im aufwendigsten Falle (bei bereits
bestehendem Windows-Netz) ist es erforderlich, einen zusätzlichen Server
einzusetzen (Folge: Hardwarekosten) und in das vorhandene Netz und/oder die
Windows-Domain zu integrieren. Das ist besonders bei Windows-Servern zu beachten
und muß vor Ort erfolgen.