des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - die
Lieferung von Ersatz oder eine Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Privatkunden 2 Jahre, bei Geschäftskunden 1 Jahr und
beginnt mit dem Datum der Lieferung. Sollte der Hersteller des jeweiligen Produktes einen
längeren Gewährleistungszeitraum anbieten, tritt automatisch der längere
Gewährleistungszeitraum in Kraft. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware/erbrachte
Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Sachmängel innerhalb von einer Woche dem
Lieferanten/Leistungserbringer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung bereitzustellen; für gelieferte Hardware werden
Nachbesserungen/Reparaturen als "Bring-In-Service" durchgeführt. Dazu ist/sind die
mangelhaften Geräte nach telefonischer Abstimmung zu schicken, wobei das vorgestreckte
Porto vom Verkäufer getragen wird. Vor dem Einsenden ist ein telefonischer Reparaturversuch
durch den Verkäufer zulässig.